|
|
|
|
Reifenalter (Quelle BRV)
Wie lange darf ein ungebrauchtes Produkt
eigentlich als Neuware verkauft werden?Eine interessante Frage, die in vielen
Branchen nicht eindeutig beantwortet werden kann. Beim Kauf eines Joghurts
weiß der aufgeklärte Verbraucher sofort: Finger weg, wenn das aufgedruckte
Mindethaltbarkeitsdatum um mehr als die persönliche Toleranzgrenze
überschritten ist. Wie ist es aber zum Beispiel um die "Verfallbarkeit" eines
Autoreifens bestellt?
Eine vom Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie herausgegebene
Leitlinie zu Pkw-Reifen sagt hierzu: "Reifen altern aufgrund physikalischer
und chemischer Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen.
Um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden den Mischungen Substanzen
beigegeben, die leistungsmindernde chemische Reaktionen mit Sauerstoff und
Ozon verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre
sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und
in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist."
Auf Initiative und unter Federführung des Bundesverbandes Reifenhandel und
Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) haben im September 2001 maßgebliche Vertreter
der deutschen Reifenindustrie ein klares gemeinsames Statement zu der in der
Vergangenheit oft diskutierten und immer wieder unterschiedlich
interpretierten Frage erarbeitet, wie lang der "mehrere Jahre" umfassende
Zeitraum im Sinne dieser Leitlinie maximal sein darf.Die Unternehmen
Bridgestone/Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli
geben Kfz-Haltern wie Reifenhändlern einhellig die Empfehlung: Achten Sie
darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger
als fünf Jahre zurück liegt!Das heißt im Umkehrschluss, das ein ungebrauchter
Reifen - sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab
Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen
verkauft werden darf.
Zwar schließt dieses Grundsatz-Statement nicht aus, dass bei hinreichender
Kenntnis der Einsatzbedingungen auch Reifen montiert werden können, die beim
Ersteinsatz älter als fünf Jahre sind. Dennoch haben nun sowohl Reifenhandel
als auch Verbraucher erheblich größere Rechtssicherheit - denn wer sonst als
die Hersteller selbst hätte unter Berücksichtigung der Gewährleistungs- und
Produkthaftungsgesetze eindeutige und damit im Sinne dieser Gesetze gültige
Aussagen machen können?
Das Produktionsdatum der Reifen "verrät" übrigens die in die Seitenwand des
Reifens eingeprägte vierstellige DOT-Nummer. Steht hier hinter "DOT" und den
zwei darauf folgenden vierstelligen Buchstabenkombinationen zum Beispiel eine
2200, bedeutet dies, dass der Reifen in der 22. Kalenderwoche des Jahres 00
(sprich: 2000) gefertigt wurde.
Unabhängig vom Herstelldatum beginnt die gesetzliche Gewährleistungspflicht
übrigens grundsätzlich erst mit dem Kauf des Reifens zu laufen!
Doch nicht nur beim Kauf von Neureifen empfiehlt sich der Blick auf den
Jahrgang. Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten auch ihre gebrauchten
Pneus von Zeit zu Zeit einer Alterskontrolle unterwerfen. Hier empfiehlt
nämlich die Industrie: nach zehn Jahren sollte Schluss sein! Pkw-Reifen, die
älter sind, sollten grundsätzlich nur noch benutzt werden, wenn sie vorher
ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Und sie sollten auch
nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im laufenden Betrieb abgefahren
werden.
Die Zehn-Jahres-Regel gilt allerdings nur für Pkw. Reifen an Wohnwagen,
Anhängern oder anderen sogenannten Standfahrzeugen, die unter Druck bzw. einer
dauernden Belastung nicht regelmäßig bewegt werden, altern schneller.
Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen müssen
Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit geprüft werden. Für
Gespanne/Kombinationen aus Pkw (oder anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit
zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) mit Anhänger, die nach § 18 StVO eine
100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die
Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Der BRV empfiehlt, auch Reifen
an anderen Fahrzeugen der Kategorie "Standfahrzeuge" sowie Ersatzreifen nach
sechs, spätestens jedoch nach acht Jahren auf jeden Fall zu ersetzen.
Autofahrer, die sich bezüglich des Alters und Zustandes ihrer Reifen nicht auf
den eigenen Augenschein verlassen, sondern wirklich auf Nummer Sicher gehen
wollen, sollten ihren fahrbaren Untersatz regelmäßig vom Reifenspezialisten
checken lassen. Auch für die Überwinterung der Sommerbereifung bzw. den
"Sommerschlaf" der Winterreifen empfiehlt sich die Inanspruchnahme des
Fachmanns. Denn die professionell organisierten Reifenlagerung, die der
Reifenfachhandel gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr als Service
anbietet, sichert nicht nur optimale Lebensdauer der Pneus. Die mit dem
Lagerservice verbundene Reifenprüfung durch den Profi gewährleistet zudem,
dass nur einwandfreie Reifen die Chance haben, beim nächsten Saisonstart
wieder zum Einsatz zu kommen.
Wir sind auch Betreiber von
www.meineReifenseite.de