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Reifenbeschriftung (Quelle: BRV):
Die gesetzlichen Regelungen sind in § 36
StVZO sowie der "Richtlinie für eine einheitliche Reifenkennzeichnung"
festgelegt.
Dort heißt es:
Reifen, gemeint sind Luftreifen für Fahrzeuge mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, müssen außer der Fabrik-
oder Handelsmarke folgende Aufschriften tragen:
Reifennennbreite
Nennquerschnittsverhältnis
Reifenbauart
Felgennenndurchmesser
Tragfähigkeitskennzahl(en)
Symbol(e) der Geschwindigkeitskategorie
falls zutreffend: TUBELESS, M+S (M&S, M.S.), REINFORCED
Herstellungsdatum (dreistellig, die ersten zwei Ziffern geben die
Herstellungswoche, die dritte Ziffer das Herstellungsjahr an).
Beispiel: 225/60 R 15 96 W
225 Breite des Reifens in mm
60 Verhältnis Höhe zu Breite des Reifens in Prozent
R Kennzeichnung der Bauart (radial)
15 Felgendurchmesser in Zoll
96 Kennzahl für die Tragfähigkeit des Reifens
W Kennzeichnung für die Geschwindigkeitsklasse (W = 270 km/h)
Die Fertigungswoche, das Fertigungsjahr und damit das Alter des Reifens ist aus
der Beschriftung, die mit den Buchstaben "DOT" beginnt, ersichtlich (DOT steht
übrigens für Department of Transport, d.h., dass damit die Erfüllung des
USA-Gesetzes FMVSS 119 bestätigt wird).
Bis zum Herstellungsjahr 1999 steht hinter "DOT" und den zwei darauf folgenden
vierstelligen Buchstabenkombinationen die dreistellige DOT-Nummer. Die beiden
ersten Ziffern geben dabei die Produktionswoche an, die letzte Ziffer das
Produktionsjahr. 434 bedeutet also z.B., dass der Reifen in der 43.
Kalenderwoche 1994 hergestellt wurde. Zur Unterscheidung der Jahresangabe haben
die meisten Reifenhersteller für den Herstellungszeitraum 1990-1999 zusätzlich
ein Dreieck hinter der DOT-Nummer angebracht.
Ab 2000 ist die DOT-Nummer vierstellig anzugeben, die beiden ersten Ziffern
geben dabei wiederum die Produktionswoche an, die letzten beiden Ziffern das
Produktionsjahr. 0100 bedeutet dementsprechend z.B., dass der Reifen in der
1.Kalenderwoche 2000 hergestellt wurde.
Winter- und Ganzjahresreifen sind zusätzlich noch durch die Bezeichnung "M+S"
gekennzeichnet.
Runderneuerte Reifen müssen entsprechend mit der Aufschrift "runderneuert", "retread"
oder "retreaded" gekennzeichnet sein. Das Erneuerungsdatum ist analog dem
Herstellungsdatum anzugeben.
Darüber hinaus finden sich auf einigen Reifen weitere Kennzeichnungen, z.B.
"rotation" — diese Reifen sind laufrichtungsgebunden
E-Nummer, z.B. E4. Dieses Zeichen ist ein Genehmigungszeichen. Reifen mit dieser
Kennzeichnung erfüllen die europäischen Richtlinien, die Zahl steht für das
Land, in dem die Prüfung durchgeführt wurde, hier 4 = Niederlande. Seit dem 1.
Oktober 1998 produzierte, müssen diese E-Markierung aufweisen. Montierte Reifen,
die eine entsprechende Kennzeichnung nicht besitzen, führen zum Erlöschen der
Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!
Welche Reifen für Ihr Fahrzeug zugelassen sind, steht im Fahrzeugschein.
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