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Mischbereifung:
Eine Mischbereifung bereitet dem Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart zufolge an
sich kein Problem. Rein rechtlich gesehen dürfen bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen
Gesamtgewicht Reifen unterschiedlicher Hersteller und Profile in beliebiger
Kombination montiert werden. Es muss sich lediglich um die gleiche Reifenbauart
handeln, so die Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO, Paragraf 36, Absatz 2a)
vor. Gemeint ist damit der so genannte Radialreifen beziehungsweise der
Diagonalreifen. Diese sind häufig aber nicht mehr in der Profilausführung der
übrigen Pneus verfügbar.
Demgegenüber bestimmt die Europäische Richtlinie 92/23/EWG, dass alle an
derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Das
bedeutet, Hersteller, Größenbezeichnung und Verwendungsart der Reifen müssen
identisch sein. Diese Anforderung bezieht sich allerdings nur auf die
Erstausstattung und die Montage der Reifen durch die jeweiligen
Fahrzeughersteller, so der ACE. Später komme es lediglich auf die
Einheitlichkeit der Reifenbauart an. Was die üblicherweise praktizierte
Mischbereifung betrifft, gibt es demnach also keine rechtlichen Einschränkungen.
Der ADAC empfiehlt jedoch unbedingt vier gleiche Reifen. Zu den Risiken einer
Mischbereifung erklärt Pressesprecher Maximilian Maurer: " Die
Fahrcharakteristik eines Fahrzeugs kann sich bei Mischbereifung stark verändern.
Besonders in kritischen Situationen wie Glatteis oder Aquaplaning macht sich das
bemerkbar. Der Bremsschwerpunkt kann sich verlagern und das Auto reagiert dann
ganz anders." Die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Reifen könne zu einer
Über- beziehungsweise Untersteuerung des Wagens führen. Insbesondere ein Mix aus
Sommer- und Winterreifen sei ausgesprochen gefährlich.
Wer Sicherheit groß schreibt und keine Kompromisse eingehen will, verwendet also
am besten eine komplett einheitliche Bereifung vom gleichen Hersteller. Das
schützt laut ACE auch vor Komplikationen bei der Erteilung der TÜV-Prüfplakette.
Wenn Prüfingenieure mitunter die Plakette wegen uneinheitlicher Bereifung
verweigern, argumentieren sie häufig mit besagter europäischer Richtlinie.
Vorrang habe aber die Deutsche Straßenverkehrszulassungsordnung, betont der ACE.
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